Bauleitplanung - Bebauungsplan "Im Teichfeld"
Bauleitplanung der Stadt Frankenberg (Eder); Stadtteil Röddenau; Bebauungsplan Nr. 09/7 „Im Teichfeld“
Bauleitplanung der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder); Stadtteil Röddenau; Bebauungsplan Nr. 09/7 „Im Teichfeld“;
a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes);
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)
a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) hat den o. g. Bebauungsplan am 09.05.2019 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
* eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
* eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
* eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
* nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich
werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der
Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder), unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder), während der üblichen Dienststunden, die wie folgt festgesetzt sind:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder), während der üblichen Dienststunden, die wie folgt festgesetzt sind:
montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Diese Unterlagen können auch ab 01.06.2019 auf der Internetseite der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder) eingesehen und heruntergeladen werden.
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO
Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.
Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.
Frankenberg (Eder), 01.06.2019
DER MAGISTRAT
der Philipp-Soldan-Stadt Frankenberg (Eder)
gez. Rüdiger Heß
Bürgermeister
Tag der Bekanntmachung: 01.06.2019
FD 1.1.2
Az: 610-09/7